- Gemeinsamer Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT)
- von den Mitgliedstaaten der EU gemeinsam aufgestellter einheitlicher Außenzolltarif, in Kraft seit 1.7.1968. Der GZT gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Er ist notwendig für eine Zollunion. Wenn jeder Mitgliedstaat unterschiedliche Zollsätze anwendete, könnten Waren aus Drittländern über den Staat mit den niedrigsten Zollsätzen importiert werden und danach vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Zollgebietes der EU Gebrauch machen.- Vgl. auch ⇡ Zolltarif.
Lexikon der Economics. 2013.